Veröffentlicht am April 12, 2024

Die Einhaltung von DIN-Normen bei Schulmöbeln ist für Schulträger keine Kür, sondern ein entscheidender Baustein zur Erfüllung der gesetzlichen Garantenpflicht und zur Absicherung im Haftungsfall.

  • Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist, anders als die CE-Kennzeichnung, ein von unabhängiger Stelle vergebener Nachweis, der im Schadensfall eine hohe Haftungsentlastung bietet.
  • Die ergonomische Norm DIN EN 1729 ist nicht nur eine Empfehlung für gesundes Sitzen, sondern ein aktiver Beitrag zur Unfallprävention, indem sie die Kippsicherheit von Stühlen definiert.
  • Der Bestandsschutz für alte Möbel erlischt bei wesentlichen Änderungen oder wenn eine offensichtliche Gefahr besteht, was den Schulträger zum Handeln zwingt.

Empfehlung: Bestehen Sie bei jeder Ausschreibung und Beschaffung von Schulmöbeln konsequent auf dem GS-Zeichen als einzig verlässlichem Nachweis für Produktsicherheit.

Als Einkaufsentscheider für eine Schule oder eine kommunale Behörde stehen Sie oft vor einem Dilemma: dem Spagat zwischen knappen Budgets und der unbedingten Notwendigkeit, eine sichere Lernumgebung für Schüler zu schaffen. Der Markt für Schulmöbel ist riesig und die Flut an Normen, Siegeln und Zertifikaten kaum zu überblicken. Viele Ratgeber listen zwar Normen wie die DIN EN 1729 auf, lassen Sie aber mit der entscheidenden Frage allein: Was davon ist eine rechtlich bindende Pflicht und was nur eine gut gemeinte Empfehlung?

Die Antwort auf diese Frage ist für Ihre Haftungssicherheit von fundamentaler Bedeutung. Ein Unfall, verursacht durch ungeeignetes oder defektes Mobiliar, kann nicht nur tragische menschliche Folgen haben, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für die Schulleitung und den Schulträger nach sich ziehen. Hier greift die sogenannte Garantenpflicht, die Sie dazu verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren von den Ihnen anvertrauten Schülern abzuwenden. Die Auswahl der richtigen Möbel ist ein zentraler Teil dieser Pflicht.

Doch die wahre Absicherung liegt nicht im blinden Vertrauen auf Herstellerangaben oder im bloßen Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung. Die entscheidende Perspektive, die oft übersehen wird, ist die juristische Beweiskraft Ihrer Kaufentscheidung. Es geht darum zu verstehen, welche Normen und Siegel Ihnen im Ernstfall als rechtlicher Schutzschild dienen. Dieser Artikel geht daher über eine reine Auflistung hinaus und beleuchtet die kritischen Aspekte, die Ihnen helfen, haftungssicher zu beschaffen.

Wir werden die entscheidenden Unterschiede zwischen verpflichtenden Sicherheitsstandards und ergonomischen Empfehlungen analysieren, die wahre Bedeutung von Prüfsiegeln im Schadensfall aufschlüsseln und klären, wann alte Möbel ihren Bestandsschutz verlieren. So erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um fundierte und rechtlich unangreifbare Entscheidungen zu treffen.

Warum definiert diese Norm feste Größenklassen (Farbcodes) für Schülerkörpergrößen?

Auf den ersten Blick scheint die DIN EN 1729-1 mit ihrer strikten Einteilung in Größenklassen vor allem ein ergonomisches Ziel zu verfolgen: die Anpassung von Tischen und Stühlen an die Körpergröße der Schüler, um Haltungsschäden vorzubeugen. Dies ist zweifellos ein zentraler Aspekt. Doch für Sie als Entscheider verbirgt sich dahinter eine tiefere, sicherheitsrelevante Logik. Eine falsche Relation zwischen Stuhl- und Tischhöhe führt nicht nur zu einer ungesunden Sitzhaltung, sondern erhöht nachweislich das Risiko von Unfällen durch „Kippeln“. Ein zu hoher Stuhl verleitet Schüler dazu, sich mit den Füßen vom Boden abzustoßen, was die Kippsicherheit des Stuhles massiv beeinträchtigt.

Die Norm definiert daher ein System, das über bloße Empfehlungen hinausgeht und eine klare Handlungsanweisung gibt. Die Grundlage dafür ist, dass die DIN EN 1729-1 insgesamt 7 Größenklassen definiert, die jeweils einer bestimmten Körpergröße zugeordnet und durch einen Farbcode (von Orange bis Braun) gekennzeichnet sind. Dieses System ermöglicht eine einfache und visuell schnelle Zuordnung von Schülern zu passendem Mobiliar und erleichtert die bedarfsgerechte Ausstattung von Klassenräumen erheblich.

Makroaufnahme von Farbmarkierungen an Schulmöbeln zur Größenklassifizierung

Die Implementierung dieser Farbcodes ist somit mehr als nur eine ergonomische Feinheit; sie ist ein aktiver Beitrag zur Unfallprävention und ein sichtbares Zeichen dafür, dass der Schulträger seiner Verantwortung für eine sichere Lernumgebung nachkommt. Eine korrekte Möblierung nach Größenklassen minimiert das Risiko von Stürzen und den daraus resultierenden Verletzungen. Für Sie bedeutet dies eine Stärkung Ihrer Position im Rahmen der Garantenpflicht.

Handlungsplan zur ergonomischen und normgerechten Möblierung

  1. Bestandsaufnahme: Führen Sie zu Beginn jedes Schuljahres eine Erhebung der Körpergrößenverteilung aller Schüler durch, um den Bedarf pro Klassenstufe zu ermitteln.
  2. Bedarfsermittlung: Berechnen Sie den exakten Möbelbedarf für jede der 7 Größenklassen basierend auf den Farbcodes der DIN EN 1729-1.
  3. Beschaffungsplanung: Entwickeln Sie eine langfristige Beschaffungsstrategie, die Prognosen zur Schülerentwicklung der nächsten 5 Jahre berücksichtigt.
  4. Flexibler Möbelpool: Richten Sie einen zentralen Möbelpool ein, um schnell und unbürokratisch Stühle und Tische zwischen Klassenräumen austauschen zu können.
  5. Dynamik fördern: Ergänzen Sie die Standardmöblierung gezielt um AGR-zertifizierte (Aktion Gesunder Rücken e. V.) Möbel, um dynamisches Sitzen zu ermöglichen und die Konzentration zu fördern.

Was passiert versicherungsrechtlich, wenn ein Schüler auf einem nicht-normgerechten Stuhl kippelt und sich verletzt?

Dieses Szenario ist der Albtraum jeder Schulleitung. Ein Schüler kippelt auf seinem Stuhl, verliert das Gleichgewicht und stürzt so unglücklich, dass er sich schwer verletzt. Mit insgesamt 1.012.096 meldepflichtigen Schulunfällen im Jahr 2024, laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ist dies keine theoretische Gefahr. Im Falle eines solchen Unfalls setzt eine Kaskade von Prüfungen ein, bei der die gesetzliche Unfallkasse als zuständiger Versicherungsträger die Umstände genau untersucht. Im Zentrum steht dabei die Frage: Hat die Schule bzw. der Schulträger seine Garantenpflicht verletzt?

Die Garantenpflicht verpflichtet die Verantwortlichen, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schüler vor Schäden zu bewahren. Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass der Stuhl, auf dem der Unfall passierte, offensichtliche Mängel aufwies oder nicht den anerkannten Regeln der Technik – wie sie in Normen wie der DIN EN 1729 formuliert sind – entsprach, gerät der Schulträger in erhebliche Erklärungsnot. Ein Stuhl, der beispielsweise nicht die in der Norm definierten Anforderungen an die Kippsicherheit erfüllt, stellt eine vermeidbare Gefahrenquelle dar.

Die Konsequenzen können gravierend sein. Die Unfallkasse kann den Schulträger in Regress nehmen, das heißt, sie kann sich die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation oder sogar eine lebenslange Unfallrente teilweise oder ganz zurückholen. Noch schwerwiegender können die strafrechtlichen Folgen sein. Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Unfall durch grob fahrlässige Vernachlässigung der Sicherheitspflichten verursacht wurde, drohen dem verantwortlichen Schulleiter oder den Mitarbeitern des Schulträgers Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Nachweis, wissentlich unsichere oder ungeeignete Möbel beschafft oder im Einsatz belassen zu haben, wiegt hier besonders schwer.

GS (Geprüfte Sicherheit) oder CE-Selbsterklärung: Welchem Siegel können Sie im Schadensfall vertrauen?

Im Dschungel der Produktkennzeichnungen stiften kaum zwei Siegel mehr Verwirrung als das GS-Zeichen und die CE-Kennzeichnung. Für Sie als Einkäufer ist die Unterscheidung jedoch von existenzieller Bedeutung für die Haftungssicherheit. Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel, sondern eine Selbsterklärung des Herstellers. Er bestätigt damit lediglich, dass sein Produkt den grundlegenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine unabhängige Prüfung findet nicht statt. Im Schadensfall bietet die CE-Kennzeichnung daher so gut wie keine rechtliche Entlastung für Sie als Einkäufer.

Ganz anders verhält es sich mit dem GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“. Es ist ein freiwilliges, aber gesetzlich im deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregeltes Prüfzeichen. Ein Produkt darf dieses Zeichen nur tragen, wenn eine unabhängige, staatlich zugelassene Prüfstelle (wie z.B. ein TÜV) eine Baumusterprüfung durchgeführt hat. Diese Prüfung verifiziert, dass das Produkt den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Für Sie als Beschaffer hat das GS-Zeichen eine immense Bedeutung: Es führt zu einer Beweislastumkehr und wirkt haftungsentlastend (Exkulpation). Im Schadensfall wird vermutet, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs sicher war. Die Gegenseite müsste beweisen, dass die Prüfstelle einen Fehler gemacht hat, was in der Praxis extrem schwierig ist.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die fundamentalen Unterschiede und zeigt, warum das GS-Zeichen für den Schulbereich eine quasi-notwendige Anforderung ist.

Vergleich GS-Zeichen vs. CE-Kennzeichnung für Schulmöbel
Kriterium GS-Zeichen CE-Kennzeichnung
Prüfung durch Unabhängige zugelassene Prüfstelle (z.B. TÜV) Selbsterklärung des Herstellers
Rechtliche Grundlage §21 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) EU-Binnenmarktrecht
Haftungsentlastung Hohe Exkulpation im Schadensfall Geringe rechtliche Absicherung für Einkäufer
Für Schulbereich Quasi-Notwendigkeit wegen Garantenpflicht Mindeststandard, oft unzureichend
Kosten Freiwillig, zusätzliche Prüfkosten Pflicht, keine externen Prüfkosten

Diese klare Unterscheidung wird auch von offizieller Seite betont. Wie die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) in einem Fachbericht hervorhebt:

Das GS-Zeichen ist das derzeit einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit

– Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), Kita-Ausstatter Fachbericht 2024

Welche gesonderten Anforderungen gelten für Chemiesäle und Fachräume?

Während in normalen Klassenzimmern vor allem mechanische und ergonomische Aspekte im Vordergrund stehen, gelten für Fachräume wie Chemie-, Physik- oder Biologiesäle deutlich verschärfte Anforderungen. Hier kommen zu den allgemeinen Sicherheitsaspekten noch die Risiken durch den Umgang mit Chemikalien, Gas, Wasser und elektrischem Strom hinzu. Die Möbel in diesen Räumen sind nicht nur Einrichtungsgegenstände, sondern integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Die zentrale Norm für Laboreinrichtungen in Bildungseinrichtungen ist die DIN EN 13150.

Diese Norm definiert präzise Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit von Arbeitstischen und Aufbewahrungsmöbeln. Die Oberflächen müssen beispielsweise eine hohe Chemikalienbeständigkeit aufweisen. Das bedeutet, sie müssen kurzzeitigem Kontakt mit aggressiven Stoffen wie Säuren, Laugen oder Lösungsmitteln standhalten, ohne Schaden zu nehmen. Ebenso entscheidend ist die mechanische Belastbarkeit. Tische in Fachräumen müssen oft schwere Versuchsaufbauten tragen, weshalb die Norm Belastungstests mit hohen Gewichten vorschreibt.

Fallbeispiel: Langzeittests für Schulmöbel in Fachräumen

Führende Hersteller wie ItalSchool führen Simulationen von über 10 Jahren intensiver Nutzung durch, um die Langlebigkeit und Sicherheit ihrer Labormöbel zu gewährleisten. Diese Tests gehen über die Mindestanforderungen hinaus und umfassen Dauerbelastungszyklen, umfassende Chemikalienresistenzprüfungen und strenge Kontrollen auf Schadstoffemissionen wie Formaldehyd gemäß DIN EN 717-1. Solche zertifizierten Tests bieten Schulträgern eine zusätzliche Sicherheitsebene, dass die Möbel auch langfristig den harten Bedingungen des Fachunterrichts standhalten.

Darüber hinaus müssen die Möbel eine sichere Integration der Medienversorgung ermöglichen. Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse müssen so konzipiert sein, dass sie sicher zu bedienen und gegen unbefugte Nutzung geschützt sind. Die DGUV Information 202-041 fordert zudem zentral erreichbare Not-Aus-Schalter, mit denen die gesamte Medienversorgung im Gefahrenfall sofort abgeschaltet werden kann. Bei der Beschaffung für Fachräume müssen Sie daher auf Zertifizierungen nach diesen speziellen Normen achten:

  • Chemikalienbeständigkeit: Die Oberflächen müssen Tests mit Säuren (z.B. Salzsäure), Laugen (z.B. Natronlauge) und organischen Lösungsmitteln (z.B. Aceton) bestehen.
  • Standsicherheit und Belastbarkeit: Die Möbel müssen Belastungstests mit bis zu 200 kg standhalten, ohne an Stabilität zu verlieren.
  • Sichere Medienversorgung: Anschlüsse für Gas, Wasser und Strom müssen fest und sicher in die Möbel integriert und leicht zugänglich sein.
  • Not-Aus-Vorrichtungen: Leicht erreichbare Not-Aus-Schalter für die zentrale Medienabschaltung sind zwingend erforderlich.
  • Abrieb- und Kratzfestigkeit: Die Oberflächen müssen eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchung gemäß DIN 68861 aufweisen.

Wann verlieren alte Möbel ihren Bestandsschutz nach einer Normänderung?

In vielen Schulen ist ein Teil des Mobiliars über Jahre oder sogar Jahrzehnte im Einsatz. Grundsätzlich genießen diese Möbel einen sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet, dass sie nicht automatisch ausgetauscht werden müssen, nur weil eine neue oder überarbeitete Norm in Kraft tritt. Eine Normänderung allein hebt den Bestandsschutz nicht auf. Möbel, die zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung den damals geltenden Regeln der Technik entsprachen, dürfen weiterverwendet werden, solange sie sicher und funktionsfähig sind.

Dieser Bestandsschutz ist jedoch nicht unbegrenzt gültig. Er erlischt, wenn eine „wesentliche Änderung“ am Gebäude oder an der Nutzung des Raumes vorgenommen wird. Eine solche wesentliche Änderung liegt beispielsweise vor, wenn ein Klassenraum komplett saniert wird, inklusive neuer Böden, Wände und technischer Ausstattung. In diesem Fall muss die gesamte Einrichtung, also auch das Mobiliar, den aktuell gültigen Normen und Vorschriften entsprechen. Der bloße Austausch einzelner defekter Stühle gegen baugleiche Modelle gilt hingegen nicht als wesentliche Änderung.

Unabhängig vom Bestandsschutz kann die zuständige Unfallkasse jedoch jederzeit den Austausch von Möbeln anordnen. Dies geschieht, wenn von dem Mobiliar eine „offensichtliche Gefahr“ ausgeht. Das ist der Fall bei stark beschädigten, instabilen oder wackeligen Stühlen und Tischen, von denen ein akutes Unfallrisiko ausgeht. Hier wiegt die unmittelbare Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers schwerer als der formale Bestandsschutz. Angesichts der Tatsache, dass Berufsgenossenschaften und Unfallkassen allein 2024 rund 1,5 Milliarden Euro in Präventionsleistungen investierten, ist ihre Sensibilität für Gefahrenquellen entsprechend hoch. Regelmäßige Sichtkontrollen des Mobiliars durch den Hausmeister oder Lehrkräfte sind daher unerlässlich, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Haftung zu minimieren.

Was prüft der TÜV beim „Geprüfte Sicherheit“ Siegel eigentlich genau (Kippen, Klemmen)?

Das GS-Zeichen ist Ihr stärkster Verbündeter bei der haftungssicheren Beschaffung, doch was verbirgt sich konkret hinter den Prüfungen, die eine unabhängige Stelle wie der TÜV durchführt? Die Tests sind weit mehr als eine oberflächliche Kontrolle. Sie simulieren den harten Schulalltag und potenzielle Fehlbelastungen, um sicherzustellen, dass die Möbel auch unter Stressbedingungen sicher bleiben. Die Prüfverfahren orientieren sich dabei maßgeblich an den Vorgaben der Normenreihe DIN EN 1729.

Sicherheitsprüfung von Schulmöbeln mit Testequipment im Prüflabor

Ein zentraler Punkt ist die Kipp- und Standsicherheit. Hier werden die Stühle und Tische mit genau definierten Kräften in verschiedene Richtungen belastet, um ein Umkippen bei normaler und auch bei leicht unsachgemäßer Nutzung zu verhindern. Ebenso wichtig ist die Prüfung auf Klemm- und Quetschstellen. Mit speziellen Prüfsonden und -fingern werden alle Spalten und beweglichen Teile daraufhin untersucht, ob sich Kinder darin die Finger einklemmen können. Besonders Spaltmaße zwischen 8 und 25 Millimetern gelten als kritisch und müssen vermieden werden.

Einblick in das TÜV-Prüfverfahren für Schulmöbel

Für die Vergabe des GS-Zeichens führen Prüfinstitute wie der TÜV Thüringen detaillierte mechanische Prüfungen durch. Dazu gehören Standsicherheitstests, bei denen ein Stuhl seitlichem Druck von bis zu 300 Newton (entspricht ca. 30 kg) standhalten muss, ohne zu kippen. Bei der Klemmschutzprüfung werden Prüfsonden eingesetzt, um gefährliche Spalten zwischen 8 und 25 mm zu identifizieren. In Dauerbelastungstests müssen bewegliche Teile wie Scharniere oder Auszüge zehntausende von Belastungszyklen überstehen. Ergänzend zu diesen mechanischen Tests erfolgen umfangreiche Schadstoffprüfungen gemäß der AfPS GS Spezifikation, die unter anderem auf Formaldehyd-Emissionen und gesundheitsschädliche Weichmacher (Phthalate) testen.

Neben der mechanischen Sicherheit umfasst die GS-Prüfung auch eine umfassende Schadstoffanalyse. Dabei wird das Möbel auf die Ausdünstung von gesundheitsschädlichen Substanzen wie Formaldehyd, Schwermetallen oder Weichmachern getestet. Das GS-Zeichen garantiert somit nicht nur mechanische, sondern auch gesundheitliche Unbedenklichkeit. Es ist ein ganzheitliches Sicherheitsversprechen, das weit über die reine Funktionalität hinausgeht.

Wie verhindern Sie Fingerquetschungen an schweren Schranktüren im Gruppenraum?

Neben den großen, offensichtlichen Gefahrenquellen sind es oft die kleinen, alltäglichen Risiken, die zu schmerzhaften Unfällen führen. Schwere Schrank- oder Klassenzimmertüren, die unkontrolliert zuschlagen, stellen eine erhebliche Gefahr für Fingerquetschungen dar. Besonders in Gruppen- und Kitabereichen, wo viele Kinder gleichzeitig agieren, ist dieses Risiko hoch. Die Statistik bestätigt die Allgegenwart solcher Gefahren: Laut DGUV ereigneten sich im Jahr 2024 in Deutschland durchschnittlich 55,7 Schulunfälle je 1.000 Schüler. Viele davon sind auf solche vermeidbaren mechanischen Risiken zurückzuführen.

Die Prävention von Quetschverletzungen ist ein wichtiger Teil Ihrer Garantenpflicht und wird in den Sicherheitsanforderungen für Möbel explizit berücksichtigt. Die gute Nachricht ist, dass es eine Reihe von effektiven technischen Lösungen gibt, um diese Gefahrenstellen zu entschärfen. Viele davon lassen sich auch an bestehenden Möbeln kostengünstig nachrüsten.

Die Auswahl der richtigen Schutzmaßnahme hängt von der Art der Tür und dem Alter der Kinder ab. Für Bereiche mit Kindern unter drei Jahren (U3) sind oft umfassendere Lösungen erforderlich. Folgende technische Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

  • Soft-Close-Dämpfung: Moderne Scharniere mit integriertem Dämpfungsmechanismus sind die eleganteste Lösung. Sie bremsen die Tür auf den letzten Zentimetern sanft ab und ziehen sie leise zu. Ein Zuschlagen wird so wirksam verhindert.
  • Klemmschutzprofile: Dies sind aufgesetzte Profile aus weichem Gummi oder Kunststoff, die an den Haupt- und Nebenschließkanten der Tür montiert werden. Sie schaffen einen Puffer, der verhindert, dass die Tür vollständig schließt, wenn sich ein Finger dazwischen befindet.
  • Feste Mittelblende: Bei zweiflügeligen Schränken kann eine feste Blende zwischen den Türen installiert werden. Diese sorgt für einen permanenten Sicherheitsabstand und verhindert das Einklemmen von Fingern zwischen den beiden Türflügeln.
  • Spezialschutz für U3-Bereiche: Für Kitas gibt es spezielle Rundum-Klemmschutzsysteme, die den gesamten Spalt zwischen Tür und Zarge abdecken und so das Risiko minimieren.
  • Einfache Nachrüstsysteme: Für eine schnelle und kostengünstige Nachrüstung existieren Klemmschutz-Vorrichtungen zum Aufkleben oder Klemmen, die ein vollständiges Schließen der Tür blockieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das GS-Zeichen ist für die Haftungssicherheit essenziell, da es als einziger Standard eine unabhängige Prüfung und hohe rechtliche Entlastung im Schadensfall bietet.
  • Die Einhaltung ergonomischer Normen wie der DIN EN 1729 ist nicht nur gut für die Gesundheit, sondern dient aktiv der Unfallprävention, insbesondere zur Vermeidung von Stürzen durch Kippeln.
  • Der Bestandsschutz für altes Mobiliar ist kein Freibrief; bei offensichtlicher Gefahr oder wesentlichen baulichen Änderungen erlischt er und der Schulträger ist zum Handeln verpflichtet.

Wie erfüllen Sie die strengen Brandschutzauflagen für Möbel in Fluchtwegen von Schulen?

Der Brandschutz ist ein nicht verhandelbarer Aspekt der Schulsicherheit. Insbesondere Flure und Treppenhäuser, die als notwendige Flucht- und Rettungswege dienen, unterliegen extrem strengen Vorschriften. Das oberste Gebot, das sich aus den Landesbauordnungen der Bundesländer ableitet, ist unmissverständlich:

Fluchtwege sind von Brandlasten freizuhalten

– Landesbauordnungen der Bundesländer, DGUV Information 202-090

Eine „Brandlast“ ist alles, was brennen kann. Das schließt die meisten Möbel aus Holz oder Kunststoff mit ein. Grundsätzlich ist das Aufstellen von Mobiliar in notwendigen Fluren daher verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ob und welche Möbel aufgestellt werden dürfen, hängt von ihrer sogenannten Baustoffklasse ab. Diese klassifiziert Materialien nach ihrem Brandverhalten gemäß den Normen DIN 4102-1 (deutsche Norm) und EN 13501-1 (europäische Norm).

Für Sie als Beschaffer bedeutet das, dass Sie bei Möbeln, die für Flurbereiche oder Foyers vorgesehen sind, zwingend auf die korrekte Baustoffklasse achten müssen. Die Entscheidung, was erlaubt ist, trifft letztendlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde, oft in Absprache mit der Feuerwehr. Die folgende Übersicht dient als grundlegende Orientierung:

Baustoffklassen für Schulmöbel nach DIN 4102-1 und EN 13501-1
Baustoffklasse Bezeichnung Beispiele Einsatz in Fluchtwegen
A1/A2 Nicht brennbar Stahlspinde, Metallmöbel Uneingeschränkt erlaubt
B1 Schwer entflammbar Imprägnierte Holzwerkstoffe Mit Genehmigung und oft nur in Nischen möglich
B2 Normal entflammbar Unbehandelte Holzmöbel In notwendigen Fluren verboten
B3 Leicht entflammbar Kunststoffmöbel ohne Behandlung Generell in Gebäuden verboten

Die sicherste Wahl für Fluchtwege sind daher immer Möbel der Baustoffklasse A, wie zum Beispiel Spinde aus Stahlblech. Für Möbel der Klasse B1 („schwer entflammbar“) kann im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden, wenn diese beispielsweise in Wandnischen aufgestellt werden und die Fluchtwegbreite nicht beeinträchtigen. Jede Möblierung in einem Fluchtweg erfordert eine genaue Prüfung und Abstimmung mit den Brandschutzbehörden.

Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften duldet keine Kompromisse. Um eine sichere Umgebung zu gewährleisten, ist es entscheidend, die Anforderungen an Materialien in Fluchtwegen genau zu verstehen und umzusetzen.

Die Auseinandersetzung mit DIN-Normen und Sicherheitsvorschriften mag komplex erscheinen, doch sie ist der einzig verlässliche Weg, Ihrer Verantwortung als Entscheider gerecht zu werden. Die konsequente Forderung nach dem GS-Zeichen, die Beachtung ergonomischer Prinzipien zur Unfallprävention und das Wissen um die Grenzen des Bestandsschutzes bilden das Fundament für eine sichere und rechtlich unangreifbare Beschaffung. Betrachten Sie diese Standards nicht als bürokratische Hürde, sondern als aktives Instrument zur Risikosteuerung und als Ihren wertvollsten Beitrag zur Sicherheit der Ihnen anvertrauten Schüler. Fordern Sie bei jeder Ausschreibung und jedem Angebot konsequent die entsprechenden Nachweise an – es ist die beste Investition in eine sichere Zukunft Ihrer Einrichtung.

Häufige Fragen zum Bestandsschutz von Schulmöbeln

Erlischt der Bestandsschutz automatisch bei einer Normänderung?

Nein, der Bestandsschutz für bereits vorhandene Möbel erlischt nicht allein durch die Änderung einer Norm. Er fällt nur bei einer „wesentlichen Änderung“ am Gebäude oder der Raumnutzung, wie zum Beispiel einer Komplettsanierung.

Was gilt als „wesentliche Änderung“?

Eine wesentliche Änderung ist ein tiefgreifender Eingriff, wie eine vollständige Sanierung eines Klassenraums mit neuen Böden, Wänden und technischer Infrastruktur. Der bloße Austausch einzelner defekter Stühle gegen ähnliche Modelle stellt keine wesentliche Änderung dar.

Können Unfallkassen trotz Bestandsschutz einen Austausch anordnen?

Ja. Wenn von Möbeln eine „offensichtliche Gefahr“ ausgeht – etwa durch starke Beschädigung, Instabilität oder Bruchgefahr – greift der Bestandsschutz nicht mehr. Die zuständige Unfallkasse kann in einem solchen Fall den sofortigen Austausch anordnen, um die akute Unfallgefahr zu beseitigen.

Geschrieben von Thomas Dr. Richter, Architekt für Bildungsbauten und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz in öffentlichen Einrichtungen. Spezialist für Schulmöbelnormen, Akustik und Klassenzimmergestaltung.